Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): abhandeln
Artikel davor:
Abgütung
abhaben
abhacken
abhadern
abhägen
Abhägung
abhalten
Abhaltung
abhämen
Abhandel
abhandeln
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-len, nd. afhandeln, -len
I 1
beraten, besprechen
- dieweil der befelhe mitpringt solchs mit der priorin zu reden vnd abzuhandeln1528 Altenburg/MittOsterland 6 (1863/66) 236Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- was darin ... weiter abzuhandeln für notwendig befunden worden1555 Sachsse,MecklUrk. 230Faksimile (ca. 127 KB)
- und solich notwendige sachen mit einander aufs getrewist abhandeln1568 HofkInstr. fol. 17
- soll alsdann dise sach in unserer bruederschafft abgehandelt werden1633 Graz/BeitrSteirG. 23 (1891) 14
- die handtwercker und dero vorsitzende aber sollen ausser dessen, was ihnen ihre satz- und ordnungen zuegeben, nichts abhandeln1705 FreibDiözArch. 20 (1889) 60
I 2
gütlich erledigen, vergleichen
- und vor solcher [comission] ... endweder die sach in der gutte abgehandlet oder ... der ausspruch gemacht ... werde1713 Wien/Chorinsky,Mat. I 110
- als ... gebrechen entstanden ..., welche wir ... in der güte ... nicht abhandeln und beylegen könnenoJ. Sachsse,MecklUrk. 252f.Faksimile (ca. 151 KB)
I 3
zwangsweise erledigen, gerichtlich entscheiden
- alle hader-, rauf- und greunhändel under der burgerschaft ... nicht weniger andere klaghandel ... soll richter und rath abzuhandeln ... macht habenum 1330 NÖsterr./ÖW. VIII 957Faksimile (ca. 56 KB)
- der sake wegen, de ein mal affgehandelt unde darvoͤr boͤte upgenamen is1593 JütLow.3 III 23 § 1Faksimile (ca. 126 KB)
- die rumor- und rauff-händl ... hat die dorff-obrigkeit abzuhandeln, und zubestraffen1679 TractIurIncorp. Tit. III § 3Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- alle wändl, pues vnd straffen ... abzuhandlen, abzustraffen17. Jh. BeitrSteirG. 26 (1894) 128
I 4
die Verhandlung über eine Konkursmasse abwickeln
- welche durch vornehmende sperr die abhandelnde massam sicher stellen1724 WienUnivGO. § 70
I 5
einen Nachlaß amtlich regulieren
- das derselben testament vor der hochlöblichen regierung producirt, die sachen abgehandelt ... worden1591 Schwanser nr. 605 Bl. 71
- das recht die verlassenschaften abzuhandeln1751 Wien/Chorinsky,Mat. II 328
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mit dem Akkusativ der Person, deren Nachlaß abgehandelt wird
- wo es alt hergebracht ist, daß der vogt oder lehenherr den pfarrer mit abhandle1752 Chorinsky,Mat. V 194f.
I 6
abrechnen
- wann die bauergelder abgehandelt und berechnet werden1728 Rodenkirchen (Marsch)/Hanssen,AgrhistAbh. II 157, 29
I 7
einen Vertrag schließen, namentlich wenn er zugleich öffentlich bekundet wird
- so sollen die gesandten endlich mit ihme [dem Kreisobersten, von dessen Ernennung die Rede ist] abhandeln und vergleichen1564 AllgFränkCrays-Conv./Moser,KreisAbsch. I 340 § 2
- soll ein solches ... vor schultheiss und gericht ... in beiwesen beiderseits freundtschaft ... abgehandelt, verglichen und in daß stattbuch eingeschrieben werden1572 Adelsheim/OStR. I 653Faksimile (ca. 58 KB)
- vermög des abgehandleten vertrags1587 WaldkirchStR. 32 (Art. 35)Faksimile (ca. 178 KB)
- dass heut ... ein vnwiederrufflicher erbkauff abgehandelt vndt geschlossen worden1659 HelgolGerProt. 112
- dass ... aller kauff vnnd verkauff, ..., auch ein jeder wuechtiger vnd denckwuerdiger handel vor zwaien oder mehren dieser 100 maenner angestellt und abgehandelt werdeoJ. Lazius,Wien II 85Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Rohr,NützlVorrath 2
I 8
in einem Vertrage etwas vereinbaren, ausbedingen, bewilligen
- wenn in einer verschreibung ausdrücklich abgehandelt, dass, anstatt des bürgen, so da verstürbe, der schuldmann dem gläubiger einen andern bürgen setzen sollte1577/83 LünebRef. 683Faksimile - in Google Books
- es mögen ... [Prokuratoren und Advokaten] sich ... in jährliche bestallung und ein gewisses jahrgelt einlassen und dasselbe, wie es mit dem principalen abgehandelt, nehmen1627 BöhmLO. B 51Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)
- falls aber keine gewisse tage zur lossung der güter bey der befrachtung abgehandelt worden1727 PreußSeeR. VI 18
II
jemandem etwas abkaufen, sich etwas erhandeln, einhandeln
- do ein gescheftinger ein frembdes guet ... wisslich und fürsezlich verschaffet, so ist der eingesezt erb oder ausrichter des testaments schuldig, dasselb dem aigenthumber abzuhandlen und dem geschäftmann einzureumen1573 NÖLTfl. III 17 § 1
- der prälat ... hat ... gleich ein pferdt und zeug zu einem rock ... bey dem kauffherren abgehandelet17. Jh. Breisgau/FreibDiözArch. 5 (1870) 313
III
abfinden
vgl.
Lehnsteil
- wor de oldesten de jungesten ok to eren vullen jaren ane lensdiele afgehandelt hedden, de afgehandelte broder, sine kinder ..., setteden sik wedder int samende ... ane unrechtvor 1531 RügenLR. Kap. 157 § 9
IV
abmeiern
- die adeligen sitze ..., deren inhaber ... ihre meier abgehandelt hatten16. Jh. Verden/Hesse,AgrVerh. 47
V
die festgesetzte Strafe als Abfindung zahlen
vgl.
abdingen (I),
abkommen (II 2)
- wird ihnen das erste mahl bey straffe 10 schilling, und darnach auff verspührten ungehorsam, allgemach höher biss auff eine tonne bier gebothen, und müssen die ungehorsame bey denen teichrichtern und schwaren darauff abhandlen1690 Hackmann Mantissa 5f.Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- so dann jemandes teich gewröget wird, muss er auff 60 marck abhandlenoJ. AltesBremDeichR. Art. 10/Hackmann Mantissa 5f.Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
VI
an dem vom Verkäufer verlangten Preise etwas abmarkten. Allgemein übliche Wendung. Daher unsere Redensart: sich nichts abhandeln lassen
VII
ärztlich behandeln