Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): abhandeln

abhandeln

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-len, nd. afhandeln, -len 

I verhandeln, so daß eine Sache abgetan oder sonst ein bestimmtes Resultat erreicht wird

I 1 beraten, besprechen
  • dieweil der befelhe mitpringt solchs mit der priorin zu reden vnd abzuhandeln 
    1528 Altenburg/MittOsterland 6 (1863/66) 236
  • was darin ... weiter abzuhandeln für notwendig befunden worden
    1555 Sachsse,MecklUrk. 230
  • und solich notwendige sachen mit einander aufs getrewist abhandeln 
    1568 HofkInstr. fol. 17
  • soll alsdann dise sach in unserer bruederschafft abgehandelt werden
    1633 Graz/BeitrSteirG. 23 (1891) 14
  • die handtwercker und dero vorsitzende aber sollen ausser dessen, was ihnen ihre satz- und ordnungen zuegeben, nichts abhandeln 
    1705 FreibDiözArch. 20 (1889) 60
I 2 gütlich erledigen, vergleichen
  • und vor solcher [comission] ... endweder die sach in der gutte abgehandlet oder ... der ausspruch gemacht ... werde
    1713 Wien/Chorinsky,Mat. I 110
  • als ... gebrechen entstanden ..., welche wir ... in der güte ... nicht abhandeln und beylegen können
    oJ. Sachsse,MecklUrk. 252f.
I 3
zwangsweise erledigen, gerichtlich entscheiden
  • alle hader-, rauf- und greunhändel under der burgerschaft ... nicht weniger andere klaghandel ... soll richter und rath abzuhandeln ... macht haben
    um 1330 NÖsterr./ÖW. VIII 957
  • der sake wegen, de ein mal affgehandelt unde darvoͤr boͤte upgenamen is
    1593 JütLow.3 III 23 § 1
  • die rumor- und rauff-händl ... hat die dorff-obrigkeit abzuhandeln, und zubestraffen
    1679 TractIurIncorp. Tit. III § 3
  • alle wändl, pues vnd straffen ... abzuhandlen, abzustraffen
    17. Jh. BeitrSteirG. 26 (1894) 128
I 4 die Verhandlung über eine Konkursmasse abwickeln
  • welche durch vornehmende sperr die abhandelnde massam sicher stellen
    1724 WienUnivGO. § 70
I 5 einen Nachlaß amtlich regulieren
  • das derselben testament vor der hochlöblichen regierung producirt, die sachen abgehandelt ... worden
    1591 Schwanser nr. 605 Bl. 71
  • das recht die verlassenschaften abzuhandeln 
    1751 Wien/Chorinsky,Mat. II 328
-- mit dem Akkusativ der Person, deren Nachlaß abgehandelt wird
  • wo es alt hergebracht ist, daß der vogt oder lehenherr den pfarrer mit abhandle 
    1752 Chorinsky,Mat. V 194f.
I 6 abrechnen
  • wann die bauergelder abgehandelt und berechnet werden
    1728 Rodenkirchen (Marsch)/Hanssen,AgrhistAbh. II 157, 29
I 7 einen Vertrag schließen, namentlich wenn er zugleich öffentlich bekundet wird
  • so sollen die gesandten endlich mit ihme [dem Kreisobersten, von dessen Ernennung die Rede ist] abhandeln und vergleichen
    1564 AllgFränkCrays-Conv./Moser,KreisAbsch. I 340 § 2
  • soll ein solches ... vor schultheiss und gericht ... in beiwesen beiderseits freundtschaft ... abgehandelt, verglichen und in daß stattbuch eingeschrieben werden
    1572 Adelsheim/OStR. I 653
  • vermög des abgehandleten vertrags
    1587 WaldkirchStR. 32 (Art. 35)
  • dass heut ... ein vnwiederrufflicher erbkauff abgehandelt vndt geschlossen worden
    1659 HelgolGerProt. 112
  • dass ... aller kauff vnnd verkauff, ..., auch ein jeder wuechtiger vnd denckwuerdiger handel vor zwaien oder mehren dieser 100 maenner angestellt und abgehandelt werde
    oJ. Lazius,Wien II 85
  • Rohr,NützlVorrath 2
I 8 in einem Vertrage etwas vereinbaren, ausbedingen, bewilligen
  • wenn in einer verschreibung ausdrücklich abgehandelt, dass, anstatt des bürgen, so da verstürbe, der schuldmann dem gläubiger einen andern bürgen setzen sollte
    1577/83 LünebRef. 683
  • es mögen ... [Prokuratoren und Advokaten] sich ... in jährliche bestallung und ein gewisses jahrgelt einlassen und dasselbe, wie es mit dem principalen abgehandelt, nehmen
    1627 BöhmLO. B 51
  • falls aber keine gewisse tage zur lossung der güter bey der befrachtung abgehandelt worden
    1727 PreußSeeR. VI 18
II jemandem etwas abkaufen, sich etwas erhandeln, einhandeln
  • do ein gescheftinger ein frembdes guet ... wisslich und fürsezlich verschaffet, so ist der eingesezt erb oder ausrichter des testaments schuldig, dasselb dem aigenthumber abzuhandlen und dem geschäftmann einzureumen
    1573 NÖLTfl. III 17 § 1
  • der prälat ... hat ... gleich ein pferdt und zeug zu einem rock ... bey dem kauffherren abgehandelet 
    17. Jh. Breisgau/FreibDiözArch. 5 (1870) 313
III abfinden
vgl. Lehnsteil
  • wor de oldesten de jungesten ok to eren vullen jaren ane lensdiele afgehandelt hedden, de afgehandelte broder, sine kinder ..., setteden sik wedder int samende ... ane unrecht
    vor 1531 RügenLR. Kap. 157 § 9
IV abmeiern
  • die adeligen sitze ..., deren inhaber ... ihre meier abgehandelt hatten
    16. Jh. Verden/Hesse,AgrVerh. 47
V die festgesetzte Strafe als Abfindung zahlen
  • wird ihnen das erste mahl bey straffe 10 schilling, und darnach auff verspührten ungehorsam, allgemach höher biss auff eine tonne bier gebothen, und müssen die ungehorsame bey denen teichrichtern und schwaren darauff abhandlen 
    1690 Hackmann Mantissa 5f.
  • so dann jemandes teich gewröget wird, muss er auff 60 marck abhandlen 
    oJ. AltesBremDeichR. Art. 10/Hackmann Mantissa 5f.
VI an dem vom Verkäufer verlangten Preise etwas abmarkten. Allgemein übliche Wendung. Daher unsere Redensart: sich nichts abhandeln lassen

VII ärztlich behandeln
  • wollte sich aber der verwundete für ausgang der neun tage nicht abhandeln lassen, so soll der thäter in haft bleiben
    1577/83 LünebRef. 770
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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