Abhandlungsinstanz
Abhandlungsinstanz
Instanz für die Verlassenschafts-Abhandlung
vgl.
Abhandlungsstelle
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in betref des veränderungs- und totenpfundgelds dahin haubtsächlich beschehen wolle, daß von denen abhandlungsinstanzien, der sterbfall a 3 xr. vom gulden, nur allein von denen verlassenschaftsmobilien des verstorbenen ... solle genohmen werden1756 Wien/Chorinsky,Mat. V 84