Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abhandlungsstelle
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Abhandlungsgebühr
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Abhandlungsstelle
Behörde zur Abhandlung der Verlassenschaften
- das die universalerben ... ihre erbserklärung ohnverweilt einreichen, nach solchen aber von denen abhandlungsstellen hierzu ... ernstlich verhalten werden sollen1731 Niederösterreich/Hüttner,TacHyp. II Stück 31 [ebd. Abhandlungsinstanz]