Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abhandlungsstelle

Abhandlungsstelle

Behörde zur Abhandlung der Verlassenschaften
  • das die universalerben ... ihre erbserklärung ohnverweilt einreichen, nach solchen aber von denen abhandlungsstellen hierzu ... ernstlich verhalten werden sollen
    1731 Niederösterreich/Hüttner,TacHyp. II Stück 31 [ebd. Abhandlungsinstanz]
unter Ausschluss der Schreibform(en):