abhauen

durch Hauen abtrennen
Teile vom menschlichen Körper
    das Haupt
      daher kurz eine Person abhauen: köpfen
    die Gurgel, den Hals
    Glieder
      Straftat
      Strafe. Abgehauen wird insbesondere folgendes
        meist die Hand
        dazu ein Fuß oder beide
        der Arm
        der Daumen, nach Waldweistümern
        die Schwurfinger
        auch die Zunge
die Beine von Wildbret, als Polizeimaßregel gegen überlanges Feilhalten
Bodenerzeugnisse
    häufig beim Überhang und Überwuchs
Schiffsteile oder Ladungsstücke, ein Havereifall
Grenzzeichen
das Gericht, dh. ursprünglich das dazu gehörige Gestühl oder sonstige Gerät