Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): abheischen
Artikel davor:
abhausen
Abhauung
abheben
abheften
abheiligen
abheimig
abheimisch
(Abheimischkeit)
abheimsen
abheiraten
I etwas fordern, abverlangen
- 1 allgemein
- 2 insbesondere mit Gewalt abnötigen
- 3 gebietend verlangen, befehlen, verkünden
- 4 auch mit Akkusativ der Person, von der etwas eingetrieben wird; oder "pfänden"?
II jemanden herausfordern; Auslieferung verlangen
- -- auch intransitiv? "abtreten"?
Artikel danach:
(Abheischer)
Abheischung
Abheischungsbrief
abhelfen
Abhelfung
abhelsen
abherrschen
(abhetzen)
abheuern