Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): abheischen

I etwas fordern, abverlangen
  • 1 allgemein
  • 2 insbesondere mit Gewalt abnötigen
  • 3 gebietend verlangen, befehlen, verkünden
  • 4 auch mit Akkusativ der Person, von der etwas eingetrieben wird; oder "pfänden"?
II jemanden herausfordern; Auslieferung verlangen
  • 1 allgemein
  • 2 insbesondere kraft Evokationsrechts
  • 3 (die Braut) freien
  • 4 Dienstboten abspannen
III reflexiv: sich abheischen bitten, sich wegbegeben zu dürfen (SiebbWB. I 19); sich lossagen
  • -- auch intransitiv? "abtreten"?