Abhör
Abhör
Zeugenverhör, Rechnungsprüfung
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abhör von Rechnungen1697 Wintterlin,BehWürt. I 95
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die Zeugenaussagen sollen von denen zur abhör verordnet gewesten commissarien ... unterschrieben werden1707 SudetenHGO. Art. 9 § 7 Faksimile
- Wintterlin,BehWürt. I 147ff.
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noch heute Kanzleiwort in Baden