Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Abkaufpfennig)
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Abkäufer
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(Abkaufpfennig)
fries. afkooppenninge (pl.)
die bei Eingehung des afkoop genannten Pachtverhältnisses vom Pächter zu leistende, besondere Anzahlung, die ihm von dem das Pachtverhältnis vorzeitig auflösenden Verpächter zurückzuerstatten ist
die bei Eingehung des afkoop genannten Pachtverhältnisses vom Pächter zu leistende, besondere Anzahlung, die ihm von dem das Pachtverhältnis vorzeitig auflösenden Verpächter zurückzuerstatten ist
vgl.
Abkauf (III)
- Gratama, Het beklemrecht in zijne geschiedkundige ontwikkeling (Groningen 1895) 147
- Swart,FriesAgr. 285
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