Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abklagbrief
Artikel davor:
Abkehrschein
Abkehrung
Abkehrzettel
abkennen
(abkennig)
abkerben
abkiesen
(Abkiesung)
abkippen
abklaftern
Abklagbrief
- das der herzog von Sachsen dem keiser gen Rome ein schriftliche abclag uber die von Bamberg solt tun. ... dieselben artickl liß der herzog in sein abclagbrief schließen1433 BambChr. I 102
Artikel danach:
Abklage
abklagen
Abklagung
(abklaren)
(abkleben)
(abklepfen)
(abkleppen)
(Abkleppung)
abklingeln