Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): abkneifen

abkneifen

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I wie abknappen Woeste,WestfWb. 14

II folternd abzwicken
vgl. abzwacken
  • ich wolte ... das ausgelassen werde das abkneipfen der funf finger, weil wir schuldig nach der Karolina zu erkennen
    1619 BrandenbSchSt. II 588 [gleich nachher abzuknipen]