Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): abkuren

abkuren

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abchuren, zu mlat. cura Pfarrhof

I ein Kirchspiel abteilen; sich von der Mutterkirche loskaufen, eine Gemeinschaft (von Pfründgütern) gütlich lösen; Pfründeinkommen abteilen

II erbteilen; sich vertragen, abfinden
vgl. abchoren