Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abkurherr
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Abkurherr
, Abkurungsherr
'die nach der Abkurungordnung Streitigkeiten über das Einkommen des Vorfahren und Nachfolgers auf einer Pfarrpfründe beilegen"
- Zürich/SchweizId. II 1534
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