Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): ablässig

ablässig


I verzeihlich
II nachlässig
  • wenn der richter wolt ablässig sein, wolt einen solchen [schädlichen] man nicht bewahren, ... so wär der richter wandel verfallen
    1604 Mähren/Jelinek 3
III discontinuus 
Gegensatz zu unablässig 
  • die den kauf gemacht haben seint mir zu ableßig gewesen des leykauffs halber ... dunckt mich des leykauffs zu wenig sein
    oJ. Schmeller2 I 1506
unter Ausschluss der Schreibform(en):