Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): ablässig
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II
nachlässig
- wenn der richter wolt ablässig sein, wolt einen solchen [schädlichen] man nicht bewahren, ... so wär der richter wandel verfallen1604 Mähren/Jelinek 3
III
discontinuus
Gegensatz zu unablässig
Gegensatz zu unablässig
- die den kauf gemacht haben seint mir zu ableßig gewesen des leykauffs halber ... dunckt mich des leykauffs zu wenig seinoJ. Schmeller2 I 1506Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
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