Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ablaufung

Ablaufung

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  • [Wechsel] so ausser denen märckten kommen, ... soll ein jeder, den sie praesentiret werden, ... vor ablauffung des ersten bothen, ... zu acceptiren verbunden seyn
    1682 Leipzig/Siegel,CJCamb. I 13
unter Ausschluss der Schreibform(en):