Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): abledigen
- 1 sich abledigen sich von Buße befreien, entledigen, loskaufen
- 2 befriedigen
- 3 ledig machen, vom Platze ablösen
- 4 abspenstig machen
- 1 abtrennen, loslösen
- 2 eine rechtliche Verpflichtung tilgen. Schulden zahlen.
- -- Pfänder einlösen
- -- Abgaben ablösen
- 3 kraftlos machen, aufheben
- 4 rückgängig machen