Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): ablegen
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Ableg
I einen körperlichen Gegenstand niederlegen, zB. Waren an einem Markt- oder Stapel-Platz
II verzichten auf Amt, Würde, Stand
III abschichten, abfinden
IV jemandem einen Fürsprechen ablegen ihn ihm durch Urteil aberkennen
V Arbeiter entlassen, insbesondere Bergarbeiter
VI abschaffen, außer Kraft setzen, verbieten
VII mit persönlichem Dativ: auf Grund einer Absage schaden
- -- jemandem etwas gewaltsam nehmen
VIII eine Beschuldigung, eine Einrede ablegen sie widerlegen, sie hinfällig machen
IX Feindschaft, Unwillen beilegen
X befriedigen
XI im Strafrecht eine Missetat oder eine Buße tilgen, ausgleichen
- 1 eine Missetat o.ä. ablegen gutmachen, Genugtuung, Buße für sie leisten
- 2 mit Gewette, mit Buße, mit einer Summe ablegen: büßen
- 3 Besserung, Buße, Strafe oder eine Summe Geldes für eine Missetat ablegen: leisten, entrichten, bezahlen
- 4 jemandem wegen einer Missetat ablegen: ihm Genugtuung leisten, Buße zahlen; insbesondere dem Geschädigten oder dem Richter
- 5 jemandem eine Missetat ablegen: sie ihm büßen
- 6 gegen jemanden ablegen: ihm büßen
- 7 eine Missetat durch richterliches Urteil sühnen, strafen
XII ersetzen, bezahlen, vergüten
- 1 eine geschuldete Summe vollständig bezahlen, entrichten
- 2 einen Gegenstand liefern, entrichten, zB. Wein bei Vollzug des Kaufvertrags
- 3 von einer geschuldeten Summe einen Teil abbezahlen
- 4 öffentliche Abgaben entrichten
XIV zur Steuerzahlung veranlagen, einschätzen
XV eine mündliche oder schriftliche Erklärung abgeben
- 1 Eid leisten
- 2 Rechnung erstatten, legen
- 3 Antwort auf die Anklage ablegen: antworten
- 4 seine Stimme bei einer Wahl ablegen: abstimmen, stimmen
- 5 Prozeß im Kloster leisten
- 6 Beichte ablegen beichten
- 7 zurücknehmen, aufheben
- 8 Währschaft ablegen Währschaft leisten
XVI Ansprache, Hindernis seitens Dritter bei der Währschafts-Leistung beseitigen
XVII ablösen
XVIII Verbindungen mit anderen Verben