Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ablehnung
Artikel davor:
Abledigung
Ableg
ablegen
Ableger
ablegig
ableglich
Ablegnis
Ablegung
1ablehnen
2ablehnen
die Handlung des AblehnendenI in gerichtlicher Verwendung: die Widerlegung einer Klage
- -- Widerlegung von Anzeichen
- -- Wo die frühere Rechtssprache einen Richter recusiren oder verbitten sagte, gebraucht die heutige Ablehnung
II Abstellung von Mängeln, Beilegung von Streitigkeiten, Unterdrückung von Unruhen
III Tilgung von Schulden
IV im kirchlichen Sinne: Befreiung von Strafen, von Sünden
Artikel danach:
(ablehren)
Ableib
ableib
ableiben
ableibig
(Ableibigkeit)
Ableibung
ableihen
ableisten