Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ablehnung

die Handlung des Ablehnenden
I in gerichtlicher Verwendung: die Widerlegung einer Klage
  • -- Widerlegung von Anzeichen
  • -- Wo die frühere Rechtssprache einen Richter recusiren oder verbitten sagte, gebraucht die heutige Ablehnung 
II Abstellung von Mängeln, Beilegung von Streitigkeiten, Unterdrückung von Unruhen
III Tilgung von Schulden
IV im kirchlichen Sinne: Befreiung von Strafen, von Sünden