Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): ablöschen
Artikel davor:
ablieben
(ablieden)
abliefern
Ablieferung
abloben
Ablobung
Ablohn
ablohnen
Ablohnung
Ablösbrief
ablöschen
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
nl. aflossen
I
Frachtgüter ausladen
- Gutzeit,Livl. I 12
Faksimile - in Google Books
- MnlWB. I 253
Faksimile - in Google Books
II
entkräften
- replica würt genant die schrifft, so gegen den exceptionen oder außzügen, die zu verantworten vnd abzuleschen, im gericht übergeben würdt1536 Gobler,GerProz. 5bVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit