Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): ablügen
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ablügen
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jemanden durch Lüge um etwas bringen, etwas durch Lüge erlangen
- H.G. ... einem smid ein armprust ... und ander gelt abgelogen hat, des und ander untat er bekant hat15. Jh. BambEchtb. 51
- Wellander,ab 30 f.