Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): abmehren
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Abmaß
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schweiz. Nebenformen abmeeren, -möhren
II
etwas durch [Hand-]Mehr abschaffen, verwerfen; jemanden vom Amt entfernen, nicht wiederwählen
- 1560 BernRatsman. II 78
- Diefenb.-Wülcker 475
Faksimile (ca. 185 KB)
- SchweizId. IV 373
Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- ZürichOffn. I 102
Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"