Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abmeierung

Abmeierung

  • bei ... abmeierungen ... ist ... dahin zu sehen, daß kein armer colonus wieder in den hof genommen ... werde
    1767 Bremer Meierordnung Entwurf/Hesse,AgrVerh. 208
  • der gutsherr kann sich sogar das recht der willkürlichen abmeierung, ohne daß sonst erforderliche abmeyerungsursachen vorhanden zu sein brauchen, bedingen
    1803 Gesenius,Meierrecht II 188
  • Brinckmeier I 9
unter Ausschluss der Schreibform(en):