Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abmeierung
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- bei ... abmeierungen ... ist ... dahin zu sehen, daß kein armer colonus wieder in den hof genommen ... werde1767 Bremer Meierordnung Entwurf/Hesse,AgrVerh. 208
- der gutsherr kann sich sogar das recht der willkürlichen abmeierung, ohne daß sonst erforderliche abmeyerungsursachen vorhanden zu sein brauchen, bedingen1803 Gesenius,Meierrecht II 188Faksimile - in Google Books
- Brinckmeier I 9
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