Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abmesser

Abmesser

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Meßbeamter im Begwesen, Marktverkehr usw.
  • die abmesser sullen nicht traid kauffen auf widerhingeben
    16. Jh. SalzbMarktO. 15
  • den Brau-inspectores soll eigens dazu bestellter geschworner abmesser den gemachten kauf ... notificiren
    1719 Ödenburg/MHungJurHist. V 2 S. 423
  • so man findet, das ein gesatzter marscheider oder ... abemesser geirret hat
    oJ. FreibergBR. § 19 Zusatz
unter Ausschluss der Schreibform(en):