abnähren
abnähren
verpflegen
vgl.
abpfründen
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kauft sich jemand bey dem gute mit wissen und willen des grundherrn dergestalten ein, daß man ihn lebenslänglich dabey abnähren lassen muß, so heißt es eine einleibschaft1756 CMax. IV 7 § 29 Faksimile (Abschnittsbeginn)