Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): abpassen
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- verbotten ... aus dem walt die holtzöpfel zu tragen; nachdeme aber so erlaubet sein wirdt, solle der burger die inleuthe, umb solches abzupassen, nicht mit heraus nehmen1746 Ungar-Altenburg/MHungJurHist. V 2 S. 496
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