Abpfändung

mnd. afpandinge, mhd. abephandunge
die Tätigkeit des Abpfändens
  • demnach ... verwarnen wir ... bey mehrberührten gesetzten auch nach gelegenheit der trotzigen verbrechung, höhern straffen und abpfandungen, daß sich ein jeder unserer verordnungen gehorsamlich erinnern möge
    1607 CJVenatorio-Forest. III 481 Faksimile
  • und ist also nam anders nichts als eine zu reht erlaubete und erkannte abpfändung
    1717 Blüting,Gl. 132
  • Stallaert I 56 Faksimile