Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abraham

Abraham

eine Kasse der Geschwornen des Hammerbrokes
  • weiln ... von einer ... verlassung, wann sie auch nur 100 mk. gewesen, 3 tlr. in den abrahamb gegeben
    1645 HammerbrökerR. 165 [seit 1543 erwähnt s. HammerbrökerR. 35ff.]
unter Ausschluss der Schreibform(en):
unter Ausschluss der Schreibform(en):