Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1abreiten
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Abreißung
I jemanden reitend erreichen
II jemanden reitend verlassen, ihm untreu werden
III ein Land räuberisch durchreiten
IV einem etwas reitend rauben
V bei gemeinschaftlichem Eigentum den Anteil des anderen gegen Schätzungswert übernehmen
VI hinreiten
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