Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1abreiten

I jemanden reitend erreichen
II jemanden reitend verlassen, ihm untreu werden
III ein Land räuberisch durchreiten
IV einem etwas reitend rauben
V bei gemeinschaftlichem Eigentum den Anteil des anderen gegen Schätzungswert übernehmen
VI hinreiten