Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abreitgeld
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Abreitgeld
Rittgeld
zu
1abreiten
- vom platz des urlaubs, biß zu dem ort, da jeder abgeritten, sein abreitgeld ... entrichtet werden1563 Moser,KreisAbsch. I 267Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)