Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abreitschein
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Abreißer
Abreißung
1abreiten
2abreiten
Abreitgeld
Abreitschein
"Das einem austretenden Arbeiter von seinem Dienstherrn ausgestellte Zeugnis über die richtig gepflogene Abrechnung" Scheuchenstuel 4
vgl.
Abkehrschein,
Abreitzettel
zu
2abreiten
- Veith,Bergwb. 8
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