abrichten

seit 13. Jahrhundert allenthalben
eine andere Richtung geben, durch Rechtsspruch aufheben
    durch Urteil aberkennen, absprechen
so herrichten, daß dadurch eine Belästigung weggeschafft erscheint, in gehörige Richtung bringen, gut, eben machen (zB. Maß und Gewicht ÖW. X 16 Note 33), erledigen
    vom Richter
      eine Streitsache, einen Prozeß entscheiden, aburteilen, schlichten
      die Parteien abrichten, zwischen ihnen entscheiden, sie aburteilen
    von den Parteien
      den Streit beilegen
    vom Schuldner
      (sehr häufig) Schuld, Lohn, Zins, Gült, Zehnt, Gebühr, Steuer, Strafe, Einung begleichen, berichtigen, entrichten
        oft in der Verbindung abrichten und gelten, abrichten und bezalen, abrichten und erstatten, abrichten und losen
      die Gläubiger abrichten, bezahlen, befriedigen
        Gesinde, Arbeiter entlohnen
    vom Schadenstifter: den Schaden vergüten, ausgleichen, ersetzen
im Anschluß an die Bedeutung abrichten (II 3 b): jemanden vergleichsweise abfinden, zufriedenstellen
    namentlich aus Anlaß von Erbteilungen; abschichten
    auch: Gegenstände abteilen
    ferner: intransititv: mit jemandem abrichten, abteilen
im Anschluß an die Bedeutung abrichten (II 1 b): hinrichten
abfertigen, abweisen, ausschelten, zurichten