Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Abries)
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abriss
Abfall, Fallfrüchte, Überfall
Abfall, Fallfrüchte, Überfall
vgl.
Anries
- soll das abriß des obßes ... dessen sin, uf dessen gut das opß gefallen ist1565 SGallenOffn. II 476Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- daß er ... sinen nachburen das abris geben müsste1568 Argovia 4 (1864/65) 347Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "E-Periodica. Schweizer Zeitschriften Online"
- die frucht so viel auf des andern langt, es seye abriss oder so die geschütt oder gelesen wurde1654 ZSchweizR.+sup+2-sup-4, 127/SchweizId. I 1358f.