Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abritt

Abritt

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Heimkehr der Söldner
vgl. Abreitgeld
  • wenn wir ... ihrer [der Reuter] weiter nicht bedürffen, sondern sie verurlauben, so soll der abritt wie der anritt mit ihnen abgerechnet und bezahlt werden
    1570 Reuterrecht/Lünig,CJMilit. 59