Abruf

I Wertherabsetzung
I 1 allgemein
  • [Heimsteuerverschreibung] mit allen ... nutzen und rehten, als ich die untz her genossen und herbracht hab, in ains rehten und werenden pfandes wise an allen abeslag vnd an alles abrueff
    1377 Villingen/MZoll. I 230 nr. 369 Faksimile
I 2 Herabsetzung des Münzwertes, Einziehung von Münzen
vgl. Absatz, Aufruf
II Wegruf
II 1 Kauf auf Abruf; Abrede, daß der Käufer den Zeitpunkt der Lieferung dem Verkäufer bestimmen soll. Allgemein in der neueren Handelssprache
  • wenn über die lieferung von rohrgeweben verabredet ist: "es soll geliefert werden im laufe des sommers nach unserem abruf", so muß der käufer nach handelsgebrauch so zeitig abrufen, daß die lieferung noch im sommer ausgeführt werden kann
    1911 Zander u. Fehmarn, DanzigerHandelsgebräuche² (1912) 249
  • Zander u. Fehmarn, DanzigerHandelsgebräuche² (1912) 20
  • Zander u. Fehmarn, DanzigerHandelsgebräuche² (1912) 22
  • G. Zander, Kauf auf Abruf/GruchotsBeitr. 52 (1908) 304ff.
II 2 vom Amte
vgl. Beruf
II 3 Abruf geben, Einhalt gebieten
vgl. Einhalt
II 4 Aufruf
  • nach abruf der abgestempelten nummer heutige Sprache
    oJ.