- 1 öffentliche Verkündung überhaupt
- -- Im Heringshandel: Vor dem Verkauf und der Versteigerung von Heringen verkündigt ein Ausrufer in der Stadt und Umgegend die Ankunft der Fische
- 2 Verkündung, daß etwas ab ist
- a Herabsetzung des Münzwertes
- b Ermäßigung des Zinsfußes
- c Aufhebung eines Marktes
II Berufung an das höhere Gericht
- 1
- 2 Entfernung
- 3 Zurückrufung