Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abrufung

I Verkündung
  • 1 öffentliche Verkündung überhaupt
    • -- Im Heringshandel: Vor dem Verkauf und der Versteigerung von Heringen verkündigt ein Ausrufer in der Stadt und Umgegend die Ankunft der Fische
  • 2 Verkündung, daß etwas ab ist
    • a Herabsetzung des Münzwertes
    • b Ermäßigung des Zinsfußes
    • c Aufhebung eines Marktes
II Berufung an das höhere Gericht
III Wegrufung
  • 1
  • 2 Entfernung
  • 3 Zurückrufung