Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): absäumlich

absäumlich

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nachlässig
  • welche oberkaiten sich ... ungehorsam oder absaumblich ertzaigen ... solle ... gegen inen mit ... straff verfaren werden
    TirolLO. 1573 VI 15
  • welche die Fleischbeschau frevenlichen und abseumlich underwegen ließen ... der ist vervallen 20 ß ... umb die abseumung
    oJ. ÖW. V 302
unter Ausschluss der Schreibform(en):