Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Absagerei

Absagerei

  • 1707 SudetenHGO. Art. 19 § 18
  • die absagerey ... ist eine feindliche bedrohung, wodurch jemand dem andern ... als seinem feind ... die aͤusserste verfolgung ... dergestalten ankuͤndigt, dass dadurch der gemeine fried verletzet ... wird
    1769 CCTher. 73 § 5
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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