Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Absagerei
Artikel davor:
abrünstig
abruten
absacire
absag
Absage
Absagebote
Absagebrief
absagen
absägen
Absager
Absagerei
- 1707 SudetenHGO. Art. 19 § 18
Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- die absagerey ... ist eine feindliche bedrohung, wodurch jemand dem andern ... als seinem feind ... die aͤusserste verfolgung ... dergestalten ankuͤndigt, dass dadurch der gemeine fried verletzet ... wird1769 CCTher. 73 § 5Faksimile (Abschnittsbeginn) - in Google Books
Artikel danach:
Absagung
(absalgen)
absammeln
Absammler
Absandtung
Absatz
absäumen
absäumig
Absaumigkeit