Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Absagung
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I
Kündigung
- wann einer dem andern ein gmeind absagt vor s. Johannestag, so soll im der gmeinder dasselb jar, darin die absagung beschicht, züche[n]1409 Appenzell/SchweizId. VII 401Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- so soll ich ... siner gnaden das geczewge ... widerkeren ... in der vier wochen noch solcher abesagunge als oben geschrieben stet1456 BrüxStB. 151Faksimile - in Google Books
- 1520 ZGO. 1 (1850) 299f.
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- FreibergUB. II 313
Faksimile - digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- GraubdnRQ. II 337, 30
II
Fehdeerklärung = absage
- 1447 SchweizRQ. 2, 830
- nach einer absagung gescheen sol sein Einbruch der Polen nach Ungarn1472 FRAustr. 46 S. 176Faksimile - digitalisiert im Rahmen von Czech Medieval Sources online
- 1529 AppenzUB. III 1 S. 334
- 1529 Geschfrd. der 5 Orte 24 (1869) 346
- 1563 Moser,KreisAbsch. I S. 194 § 1
- seind die kriegsfürsten, des Franzosen bundsverwandten, ohn einige absagung ... vor die stadt Frankfurt ... gezogen16. Jh. QFrankfG. II 439Faksimile - in Google Books
- ob einer tödt einen durch anschlege on ... absagung [Übersetzung von diffidatio]16. Jh. Raymundus III 38
- absagung oder kriegsankündigung1668 Fugger,Ehrensp. Reg.
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