Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): absammeln

absammeln

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(Gaben? Gebühren?) einsammeln
  • wan man fail hat ... var [vor] dem freithoff, so sol ein ambtman und zechmaister absameln auf der widen van alen kaufern und kauferin und dem pharrer mit andern guet des gotzhaus verraiten
    Ende 15. Jh. ÖW. IX 486