Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Absatz
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absammeln
Absammler
Absandtung
Absatz
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(afsate, absate)
I
Wegnahme
vgl.
absetzen (I 1)
- wur use here van Halberstadt unsem heren van Brunswich der nicht enbenomet, de one unde den sinen schullen de name unde den scaden unde afsate ghedan hebben, so enis he ome dar nenes antwerdes umme plichtich1398 HHalberstUB. IV nr. 3135 S. 417
II
zahlreiche Zusammensetzungen: Absatzwege, -krisen, -genossenschaft, -buchhändler = Sortimenter
wirtschaftliche Veräußerung durch Verkauf. In der älteren Sprache wenig belegt, ist das Wort im modernen Verkehr um so gebräuchlicher: der Absatz stockt, die Ware findet reißenden Absatz
wirtschaftliche Veräußerung durch Verkauf. In der älteren Sprache wenig belegt, ist das Wort im modernen Verkehr um so gebräuchlicher: der Absatz stockt, die Ware findet reißenden Absatz
vgl.
absetzen (I 4)
- die Niederlande, besonders Flandern und Brabant hatten ihre ganze aufnahme der bequemlichkeit, den stapel von allen rohen materialien in der nähe und den markt zum absatz gleichsam vor der thür zu haben ... zu danken1776 Möser,Phant. III 173
- der verleger darf nicht durch übermäßige preisfordrung den absatz hindernoJ. SächsBGB. 1141
- RStrGB. 259
III
Absetzung von Personen, namentlich von Meiern durch die Gutsherren
- wann auch ein guthherr einen seiner meyer abtreiben wilt, der an entrichtung der zinse säumig worden, mag er dasselbe thun ... warum dann auch in den kauf- und meyerbriefen gewohnlich bedungen wird: die auf- und absate dero meyer17. Jh. BremGutsherrenRecht/Pufendorf IV app. S. 75Faksimile - in Google Books
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in der Aufzählung von Grundstücks- oder Herrschaftspertinenzen zeigt die Formel neben ihrem eigentlichen Sinn (GrRA.4 I 64ff.: zu setzen und zu entsetzen) mitunter den Übergang in die allgemeine Bedeutung: Zugang und Abgang
- [ein Hof im Bremischen wird verkauft] myt ackere buwet unde unghebuwet, myt holte, myt struke, myt wische, ... myt watere, myt gheeste, myt merssche, myt upsathe, myt affzahte1414 Cassel,BremUrk. 306
- mit aller rechteheyt, beyde upzettynghe u. afzettenghe1417 Cassel,BremUrk. 315
- mit renthe tinse tegeden hoffdenste, bede mit upsathe und affsathe, mit gerichte, rechte, jagde und vort mit aller slachte nutt1542 Cassel,BremUrk. 387
- mit upsate u. affsate1577 Cassel,BremUrk. 387
IV
Verringerung, Verschlechterung von Münzen
- ob dheinerlei prüch oder absätz in unserer münze erfunden würd1395 MWittelsb. I nr. 378
V
Ausnahme, Einschränkung einer Regel, Unterscheidung
- damit die mancherlei absetz, welche sonsten in der praescriptionsmateri disputirt werden, abgeschniten, so solle ... solche 32jährige praescription ... in allen civilfällen ... statt haben1599 NÖLREntw. V 173 § 6
- mancher lapp vermeynt, daß die weibs-personen keine zeugen seyn koͤnnen ... bey aufricht- oder hinderlassung des letzten willens aber hat es etwas absatz1670 Abele,Unordn. I 176Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
VI
Weglassung
- so haben wir aus zeitiger vorbetrachtung und berathschlagung solche ordnung mit etzlichen nottürftigen ab- und zusetzen hiemit zum druck kommen lassen1529 Kretschmann,LeipzOHofg. 75Faksimile (ca. 123 KB)
VII
Abschnitt in einer Urkunde oder in einer Schrift, durch Einrücken des Anfangsworts bezeichnet. Die Paragraphen eines Gesetzes zerfallen in Absätze, jetzt allgemeine deutsche Bezeichnung für das früher oft gebrauchte Alinea, a linea (eigentlich das Einrücken von der Randlinie?)
Artikel danach:
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absäumig
Absaumigkeit
absäumlich
Absäumung
abschaben
Abschabung
Abschach
abschachern