Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): abschaben
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I
in einer Urkunde tilgen
- ist aber daz abgeschaben oder durchstrichen ... da der hantvest chraft nicht an leit, so schol man seu darum nicht vorwerffen14. Jh. BrünnRQ. 399f.Faksimile (ca. 254 KB)
- in keinem abgeschaben brieff soll er ain instrument schreiben1502 Nawer,Notariat Kap. 6Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
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