Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): abschälen
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von einem Baum: die Rinde entfernen, entrinden
- abschälen der bäume ... bey straffe verboten1646 CJVenatorio-Forest. III 28Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- wenn einem ein pottweide würde abgeschelet, was dessen seine strafe seyn soll? der solches thäte, dem soll man den bauch aufschneiden und nehmen seine darme heraus ... kann er dasselbe verwinden, so kan die weide es auch verwinden1720 Schaumburg/GrW. III 309Faksimile (ca. 264 KB)
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