Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): abschälen

abschälen

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  • abschälen der bäume ... bey straffe verboten
    1646 CJVenatorio-Forest. III 28
  • wenn einem ein pottweide würde abgeschelet, was dessen seine strafe seyn soll? [ausdärmen]
    oJ. GrW. III 309
unter Ausschluss der Schreibform(en):