Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): abschätz
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Abschabung
Abschach
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(abschaden)?
abschaffen
Abschaffung
Abschaffungsbefehl
abschälen
Abschar
abschätz
im Werte abnehmend, herabgekommen, wertlos
vgl.
Zuschatz
- da wär der pauman tott und wär niemant, der [das Gut] pauen, ... damit dem gotshause sein zins gevallen möchten. so wolten sy es nicht gern abschätz und öde lassen liegen1410 Neustift in Tirol/NeustiftUB. 465 nr. 691Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- abschaz und verderbt1413 Schöpf,TirolId. 594Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [Bergwerke] abschatz und nidergelegt werden1566 Schmeller2 II 492Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- [daß Waldungen] nicht letzer und nicht abschätz werdenoJ. Schmeller2 II 492Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"