Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): abschaffen
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(abschaden)?
schaffen, daß etwas nicht mehr vorhanden seiI einen vorhandenen Zustand aufheben, beseitigen durch
- 1 Verbieten von Unrecht, Beseitigen von Mißbräuchen
- 2 Aufheben bestehenden Rechts
- -- im besonderen Aufhebung eines Zinsrechts
- 3 Abzahlen, Tilgen einer Schuld
- 4 Aufheben einer Schuldverschreibung
- 5 Entziehen von Nahrung oder Sold
II eine Person fortgehen heißen, ausweisen, vertreiben
III vom Amte absetzen, entlassen
IV Ausschließen vom Handwerksbetriebe