Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abschatzung
Artikel davor:
(abschaden)?
abschaffen
Abschaffung
Abschaffungsbefehl
abschälen
Abschar
abschätz
abschatzen
abschätzig
(abschatzigen)
Abschatzung
, Abschätzung
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nl. afschatting
I
Minderung
- wäre der khaufer dem einstehunden umb die verursachte abschätzung ... nit genuegsamb, so steth ... demselben bevor an der khaufsumma sovil als dieselbe abschätzung beträgt bei gericht ... zu verpieten1599 NÖLREntw. II 2 § 34
- Oberndorff,Moratorium 65
II
Einziehung, Enteignung
vgl.
abschatzen (IV)
- abgestraffet und mit abschätzung ihrer häuser angehalten1749 ÖW. IX 95Faksimile (ca. 43 KB)
- die landesmitglieder ... mitelst abschäzungen deren gütern in den betrangtesten stand versezet18. Jh. Chorinsky,Mat. V 295
III
- da aber ein glaubiger durch einen wöhrloß-brief, oder gar durch die abschatzung den possess der güther ... erlanget hätte1627 BöhmLO. L 25Faksimile - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)
- so ... einer wegen einer schuld ... gründe zur erbschaft ... abschätzen, und nach der abschatzung, zu der letzten herrschung es kommen liesseoJ. BöhmLO. K 11Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)
- von der einführung und abschatzung aller guͤteroJ. Lünig,CJFeud. II 226Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Wehner,Obs. 4
Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
IV
[neu]
vgl.
Pfennig (IV)
- abschatzung bedeutet in den boͤhmischen rechten den dritten pfennig des kaufschillings einer erbschaft1798 RepRecht I 102Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)