Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): abschichten
Artikel davor:
(Abschauung)
abscheiden
Abscheidung
abschelmen
abscheren
Abscheu
abscheuchen
abscheuen
abscheuig
abscheulich
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abteilen, abfinden, dh. mit einem Teil des Vermögens von der künftigen Erbschaft ausschließen
vgl.
abkommen (II 2)
- das der abgeschichte bruder do kegen nicht reden mochte1436 Stobbe,Beitr. 118Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Eheleute sollen macht ... haben, ihre güter ... einander rechtmässiger weise zu geben, ohne ... wiederrede ihrer rechten erben, darunder auch die abgeschichtete kinder voriger ehe mit begriffen seyn sollen1740 (1601) MünsterPolO. 13Faksimile - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)
- Gutzeit,Livl. I 16
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