Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): abschieben
Artikel davor:
abscheren
Abscheu
abscheuchen
abscheuen
abscheuig
abscheulich
abschichten
Abschichtung
abschicken
Abschickung
abschieben
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
nd. afscheven, -schuven
I
entfernen, ausweisen, abschaffen
- daß keyn knecht der eynen halb zunfftigen gedient hab, von ir gesellschaft [Zunft] abgeschoben werden sol1503 Frankfurt am Main/Diefenb.-Wülcker 476Faksimile (ca. 185 KB)
- keiner einem Hungarn in der stadt herberg gebe, und welche herberg vormals hatten, die sollen mit der zeit, wenn ihr bestand zu ende ist, abgeschoben ... werden1543 Ödenburg/MHungJurHist. V 2 S. 35
II
wegschwemmen