Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abschiedsbrief
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-scheids-
I
Scheidebrief
- Octavianus pat, daß er [Tiberius Nero] seiner frawen gab libellum repudii, das is ein abschidbrief15. Jh. NürnbChr. III 36, 8
II
Entlassungsurkunde
- es solle kein gruntherr seinem unterthan den abschietbrief vorhalten1573 NÖLTfl. Tit. 25 S. 39
- welcher knecht ... abschid, dem soll sein herr ain pastpart und abschidbrief zu geben schuldig seinTirolPolO. 1573 Bl. 23, 1Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- nachdem viel frembde einkömmlinge in unser stadt, sonderlich in keller u. buden einschleichen ... da dieselbige unbekannt wären, wollen wir sie vor etliche unsere verordneten fodern lassen, ursachen ihrer ankunft, auch woher sie kommen, wie sie abgeschieden ... mit allem fleiß erforschen laßen, und da sie ... gnugsame abschiedsbriefe fürlegen, sollen sie allhie geduldet werden1577/83 LünebRef. 805Faksimile - in Google Books
- diejenigen, so sich erst von andern orten hieher sezen wellen, sollen sich erstlich bei ainem pfleger alhie erzaigen und daselbst ire abschied- oder kundschaftbrief fürlegen1585 Wartenfels/ÖW. I 161Faksimile (ca. 45 KB)
- frembde oder ohnbekandte personen ... sollen eher nicht aufgeruffen [zur Ehe aufgeboten] werden, sie haben dann zuvorderst von ihrer obrigkeit einen loß- und abscheids-brieff1711 Nassau-KatzenellenbLO. II c. 3 § 7/Nahmer I 206Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- ein neuer Handwerksmeister soll sein geburts- und abschiedsbrieff der zunfft verlesen und hören lassenoJ. Heidelberg/OStR. I 529Faksimile (ca. 68 KB)
IV
Schreiben zur Beförderung einer Appellation, vom Unterrichter an einen Oberrichter gerichtet
- von dieser urtheil als beschwert ... appelliere und beruff ich mich an meinen gnedigsten herren oder seiner churfürstl. gnaden verordnet hofgericht u. bitt mir apostell und abscheidsbrieff mit zu theilen1534 MainzUGO.(Saur) 12r
- 1555 Jülich/Maurenbrecher I 180
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- so ain parthey durch gesprochne endurteyl sich beschwerdt zu sein befünde u. davon appellirn wollt, mag sie solchs alßpald nach eröffnung der endurtl in sitzendem gericht mit lebendiger stimm fürnemen u. apostolos oder abschidbrief pittenNürnbRef. 1564 X 2 (S. 54b)Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- bericht ist ein schreiben, darinnen ein unter-richter dem ober-richter meldet, daß von ihm appelliret worden ... man theilet solchen in 1. den bericht an sich selbst, der mit refutation der gravaminum abgefasset wird, und die reverential-aposteln, da solches nicht geschicht, und welche man auch abschieds-brieffe nennet1738 Hayme 41Faksimile - in Google Books
- KölnSprsch. 37