Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abschiedteiding

Abschiedteiding

ein Echtdingstermin am Montag nach Palmsonntag, bei dem auch die Gemeinderechnung geprüft wurde
  • anno 1672 am abschiedtäding ist durch einen ehrsamben rat u. ganze gemein beschlossen worden...; heunt dato den 8 april 1675 an gehaltener abschied-täding ist von einem ehrs. rat u. gemeinen bürgerschaft auf allhiesigem ernstlichen vorgehalten, betrachtet u. geschlossen worden
    um 1670 Friedberg/MittDBöhm. 15 (1877) S. 196 § 52