Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abschiedteiding
Artikel davor:
Abschiedsbuch
Abschieder
Abschiedgeld
Abschiedhaus
(Abschiedkate)
abschiedlich
abschiedlos
Abschiedpunkt
Abschiedstein
Abschiedsteuer
Abschiedteiding
ein Echtdingstermin am Montag nach Palmsonntag, bei dem auch die Gemeinderechnung geprüft wurde
- anno 1672 am abschiedtäding ist durch einen ehrsamben rat u. ganze gemein beschlossen worden...; heunt dato den 8 april 1675 an gehaltener abschied-täding ist von einem ehrs. rat u. gemeinen bürgerschaft auf allhiesigem ernstlichen vorgehalten, betrachtet u. geschlossen wordenum 1670 Friedberg/MittDBöhm. 15 (1877) S. 196 § 52