Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): abschinden
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nd. afschinnen
II
übertragen: erpressen, abrauben
- haben uns das abegeschyndet gepuchet geroubit usw.1427 HalberstUB. II 106Faksimile - in Google Books
- ir goit afschinnen und schetzenoJ. KölnChr. II 613Faksimile - in Google Books