Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abschlagung
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nl. afslaninge
II 1
- abschlagung des lispfundes von einem schiffspfunde = Abzug der den Wägern zugute kam1680 Riga/Gutzeit,Livl. Nachtr. III 1
II 2
Nachlaß
- so sal man ... mugliche entwichunge und abschlahunge der golde [Gülten] und des pochtes [Pacht] tun1324 FrankfUB.(Lau) II 199
III
- abschlagung aller billikeit1503 Diefenb.-Wülcker 16Faksimile (ca. 193 KB)
- mit abschlagung weiters fürbringens1528 Dietz,LutherWB. I 28
- bescheid der beschehenen abschlagung1724 WienUnivGO. § 64
- Diefenb.-Wülcker 476
Faksimile (ca. 185 KB)
- Stallaert I 59
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