Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): abschmeißen
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Abschluß
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nl. afsmijten
I
abschlagen
- daß man ime den kopff hie abe smitzoJ. Rau,BeitrFrkf. 4
- der ubeltheterin ... die handt ... abgeschmißenoJ. ZMarienwerder 52 (1914) 77
- DWB. I 105
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II
töten
- Stallaert I 60
Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster
III
in die Flucht treiben
- Stallaert I 60
Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster
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